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In der Regel werden die Welpen abgegeben,
wenn sie 8 Wochen alt sind. Es ist ratsam, den Erwerb nicht
ausschließlich telefonisch “abzuwickeln”,
sondern sich im Vorfeld den ganzen Wurf anzusehen und sich
von den artgerechten Haltungs- und Aufzuchtbedingungen zu
überzeugen.
So ist beispielsweise darauf zu achten, daß den Welpen
genügend Auslauf geboten wird und der regelmäßige
Kontakt zu Menschen gewährleistet ist. Welpen, die etwa
in dunklen Kellern oder engen Zwingern nur wenig Umweltreizen
ausgesetzt sind, können nur selten zu selbstbewußten
und leistungsstarken Jagdhunden heranwachsen. Schließlich
bietet der rechtzeitige Kontakt zum Züchter häufig
die Möglichkeit, auch die Mutterhündin und evtl.
den Rüden näher kennenzulernen.

Spätestens bei Welpenabgabe sollte unter anderem kontrolliert
werden, ob die Welpen keine gravierenden Mängel aufweisen
und regelmäßig entwurmt wurden.
Auf dem vom ÖWV ausgestellten Abstammungsnachweis befindet
sich das Logo des ÖWV, des ÖKV und der FCI. Nur
dieser Original-Abstammungsnachweis garantiert, dass der Welpe
nach der anerkannten Zuchtordnung des ÖWV und des ÖKV
gezüchtet wurde.
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Beispiel eines Abstammungsnachweises - bitte klicken |
Beim Ankauf von Weimaranern aus dem Ausland ist darauf zu
achten, ob diese FCI-Papiere haben.
Der Weimaraner ist ein hervorragender, passionierter Jagdgebrauchshund
der von aktiven Jägern geführt werden soll. Denn
was der Jäger am Weimaraner sucht und findet, kann einem
Nichtjäger Probleme verursachen.
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